Von A bis Z
Abgebrochene Äste
Klar, wenn bei Sturm ein Baum entwurzelt wird und die Straße versperrt, kommt die Feuerwehr und beseitigt die Gefahr.
Bei abgebrochenen, manchmal noch nicht armdicken Ästen, die oft noch nicht mal auf der Straße liegen, würden wir uns von unseren Mitbürgern manchmal etwas mehr Zivilcourage wünschen und dass sie das „Problem“ selbst beseitigen. Der Einsatz der Feuerwehr bindet in diesen Fällen oft unnötig Fahrzeug und Mannschaft und verursacht letztlich auch Kosten, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen.
Brandmeldeanlagen
.... schützen Objekte mit besonderem Gefahrenpotential, also zum Beispiel Kliniken, Altenheime aber auch große Industrie- und Gewerbebetriebe und Schulen, durch besonders frühe Erkennung von Entstehungsbränden.
Die Brandmeldung einer solchen Anlage gilt solange als „echtes“ Feuer, bis sich die Feuerwehr vom Gegenteil überzeugt hat. Aus diesem Grund rücken auch immer mehrere Feuerwehrfahrzeuge mit entsprechendem Personal an. Bei Industrie- und Gewerbebetrieben sind das im Regelfall 1 oder 2 Löschfahrzeuge und eine Drehleiter, bei Kliniken, Altenheimen und Beherbergungsbetrieben (also allen Objekten, in denen im Brandfall zahlreiche Menschen akut gefährdet sind) kommt ein ganzer Löschzug bestehend aus einem Einsatzleitwagen, mindestens 2 Löschfahrzeugen und einer Drehleiter zum Einsatz.
Feuerlöscher
... können Schlimmeres verhindern. Gerade Entstehungsbrände sind auch noch von Hausbewohnern zu löschen. Hier werden vielerlei Möglichkeiten angeboten. Sehr verbreitet sind Modelle mit Löschpulver. Der Nachteil - im Privathaushalt bleibt das Löschpulver als hartnäckiger Schmutz zurück. Schaumlöscher bieten hier eine sinnvolle Alternative und sind im Küchenbereich auch bei Fettbränden einzusetzen. Hier berät der Brandschutz-Fachhandel.
Kosten
...kommen auf denjenigen, der aus gerechtfertigtem Grund die Feuerwehr ruft nicht zu. Auch dann nicht, wenn sich z. B. der vermeintliche Rauch aus dem Nachbarhaus als Grill auf der Terrasse entpuppt.
Grundsätzlich ist der Einsatz der Feuerwehr für Anrufer und Geschädigte kostenlos.
In bestimmten Fällen, z. B. bei Schäden die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherer.
Sondersignal
Wie reagiere ich wenn sich mir ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nähert? Bitte folgen Sie HIER dem Link.
Schornsteinbrand
.... kein Grund zur Panik. Im Regelfall brennen die Rußablagerungen im Schornstein im Beisein von Feuerwehr und/oder Bezirksschornsteinfegermeister kontrolliert ab. Das sieht spektakulär aus, Sachschaden entsteht jedoch meist nicht. Die Maßnahmen der Feuerwehr beschränken sich hier in der Regel darauf, den Schornstein in seinem Verlauf innerhalb des Gebäudes (und eventuell über die Drehleiter auch auf dem Dach) zu kontrollieren und mit Hilfe des Schornsteinfegerwerkzeuges durchzufegen.
Keinesfalls sollte man selbst aktiv werden und vielleicht sogar versuchen, den Brand mit Wasser zu löschen: Durch die hohen Temperaturen im Schornstein würde das Wasser schlagartig verdampfen und könnte dabei sogar das Mauerwerk bersten lassen.
Wasser im Keller
.... sei es durch Rohrbruch oder Unwetter kann die Feuerwehr mit Tauchpumpen beseitigen – technisch möglich ist das allerdings erst ab einer Wassertiefe von mehr als 8 bis 10 cm.
Was darunter liegt ist zwar für den Eigentümer mindestens genau so ärgerlich, ist aber keine Lage für die Feuerwehr. Hier ist Eigeninitiative gefragt.
Wespennester
... auf privaten Grund und Boden sind kein Fall für die Feuerwehr.
Hier helfen professionelle Schädlingsbekämpfer oder manchmal auch schon die ortsansässigen Imker.
Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel auf Straßen und Gehwegen) ist das Ordnungsamt der Stadt Bad Berleburg erste Anlaufstelle.